Meine Rechtsgebiete

 

Als "Fachanwältin für Familienrecht" bearbeite ich schwerpunktmäßig  Angelegenheiten im Bereich des

  • Kindesunterhaltes (Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt)
  • Ehegattenunterhaltes (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
  • Scheidungsrechts (einvernehmliche und streitige Scheidung/ Härtescheidung))
  • der finanziellen Auseinandersetzung von Ehegatten und Lebenspartnern über Vermögensgegenstände/ Hausrat und Schulden (z.B. bei der Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen/ beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung u.a.)
  • der elterlichen Sorge sowie des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • des Verwandtenunterhalts (z.B. Elternunterhalt im Falle der Pflegebedürftigkeit- auch bei sog. Sozialhilfegreß)

       

Daneben berate ich in Angelegenheiten, die an die obigen Streitigenkeiten "anknüpfen". Dies kann  beispielsweise die Erstellung eines auf die geänderte Lebens- und Motivlage abgestimmten Testaments (Geschiedenentestament) sein.  Denkbar ist aber auch eine Unterstützung in Fragen des Mietrechts, z. B. bei der Kündigung eines gemeinschaftlich abgeschlossenen Mietvertrages o. ä.