Ich  bin seit August 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und betreibe seit Anfang November 1998 eine eigene Anwaltspraxis in Beckum.

 

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familienrecht. Im April 2004 wurde mir die Berufsbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zuerkannt.

 

Da im Falle einer Trennung häufig auch andere Rechtsgebiete berührt sind, wie beispielsweise die Kündigung von Vertragsverhältsnissen (Mietvertrag, Darlehensverträge u. a.), sind regelmäßig auch diese Rechtsgebiete Gegenstand meiner Beratung und Tätigkeit. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Rechtsgebiete".